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In unserer Kanzlei beschäftigen wir uns ausschliesslich mit Einwanderungsrecht. Wir glauben, dass dieses Rechtsgebiet kompliziert genug ist, dass es unsere gesamte Zeit erfordert, um immer auf dem neuesten Stand zu sein. Im Interesse unserer Mandanten gehen wir keine Kompromisse ein und bieten unsere Dienste im Einwanderungsrecht nicht nur “nebenbei” an.
Keine Kompromisse einzugehen ist auch unser Motto, wenn es um die Betreuung der Mandanten geht. Sie werden immer einen Rechtsanwalt als Gesprächspartner haben, nicht einen paralegal oder anderen Angestellten. Während der gesamten Bearbeitung Ihres Falles werden Sie den gleichen Ansprechpartner haben, der Ihren Fall kennt und betreut. Ihr Gesprächspartner wird fliessend Deutsch sprechen.
Unsere Gebühren sind im Interesse unserer Mandanten knapp kalkuliert. In den meisten Fällen werden wir Ihnen einen festen Betrag am Anfang unserer Tätigkeit nennen. In jedem Fall werden wir Ihnen keine Kleinbeträge berechnen, die oft genug grosse Summen ausmachen: Kosten für Kopien, Porto etc. All das ist im Gesamtbetrag enthalten. Um diese knappe Kalkulation möglich zu machen, brauchen wir Ihre Mitarbeit, indem Sie die Kosten, wie in den USA üblich, im Voraus entrichten.
Ihr Mandat unterliegt den strengen Regeln und Gesetzen des Staates Kalifornien. Als Mitglied der dortigen Rechtsanwaltskammer, aber auch der amerikanischen Vereinigung der Einwanderungsrechtsanwälte, der Vereinigung der Rechtsanwälte im Landkreis Los Angeles und im Landkreis Riverside gelten für uns höchste berufsethische Masstäbe, die die Qualität unserer Arbeit garantieren.
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