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Für alle die weder Familienbande noch ein Arbeitsplatzangebot haben, gibt es einen weiteren interessanten Weg in die USA: eine Green Card für Investoren mit mindestens $ 500,000 oder das “E-Visum,” eine zeitlich begrenzte, aber durchaus langlebige Aufenthaltserlaubnis für Personen die entweder:
durch eine Investition ein Unternehmen in den USA gründen oder übernehmen und dieses persönlich leiten werden, oder Die Aufenthaltsdauer mit einem solchen “E-Visum” ist theoretisch unbegrenzt, allerdings gilt sie nur so lange wie das Unternehmen existiert alle sonstigen Bedingungen erfüllt sind. Das Visum und auch die Aufenthaltserlaubnis sind immer wieder einmal zu erneuern, dabei können die Behörden den Nachweis verlangen, dass die Bedingungen noch erfüllt werden. Das Investorenvisum E2 Sie investieren in ein neues oder bestehendes Unternehmen eine bestimmte Summe mit der Sie mehrheitlich der Eigentümer werden. Es gibt dabei keine geforderte Mindestsumme, aber der Betrag muss “substantiell” sein. Dies wird auf den Einzelfall bezogen. Oft gelten Summen von $ 100,000 als substantiell. Ihr Unternehmen muss profitabel sein, und zwar so, dass der Profit mehr als “marginable” ist, d.h. mehr abwirft, als nur gerade das zum Leben notwendige Einkommen des Investors. Der Investor kann dann in den USA leben um das Investment “zu leiten und zu entwickeln.” Dies ist ein Bereich, der oft unklar ist: was darf der Investor in den USA tun? Es geht darum, dass das E-Visum kein Arbeitsvisum ist. Der Investor soll nicht mit Arbeitnehmern in den USA konkurrieren, sondern mit Unternehmern. Ein Beispiel kann das deutlicher machen: Ein Investor kauft eine Bäckerei: er bekommt das Visum, wenn er das Unternehmen mit angestellten Bäckern leitet, sich um Vertrieb, Kunden etc. kümmert. Er bekommt kein Visum, wenn seine Arbeit hauptsächlich darin besteht, selbst in der Backstube zu stehen und zu backen.) Der erste Schritt zum Investorenvisum ist die Erstellung eines business plans fuer die nächsten 5 Jahre. Dieser muss zeigen, wie sich das Unternehmen entwickeln wird, welche Profite es wann abwerfen wird, wie die Marktsituation ist und sich entwickelt, die Konkurrenz etc. Der business plan ist die entscheidende Voraussetzung für das Visum. Der Investor sollte möglichst über Erfahrung in dem wirtschaftlichen Tätigkeitsbereich verfügen, in dem das Unternehmen tätig sein soll. Das treaty trader Visum: Händler die mit den USA Handel treiben E1 Das treaty trader Visum (E1) erhält ein Händler, der bereits mit einem bestehenden Unternehmen zwischen dem Herkunftsland und den USA substantiellen Handel betreibt. Der Unterschied zum E2 Visum ist vor allem, dass das Unternehmen bereits bestehen muss und bereits Handel treibt, meist wird 1 Jahr vorausgesetzt. Der Handel muss zwischen dem Herkunftsland des Händlers und den USA bestehen, und es muss zwischen beiden Ländern ein entsprechendes Abkommen existieren. Der Handel kann dabei in beide Richtungen gehen. Der Aussenhandel des Unternehmens muss mehrheitlich mit den USA bestehen. Auch hier ein Beispiel: Sie besitzen ein Unternehmen in Ihrem Herkunftsland, das auch Vertragsland ist. Sie stellen Autozubehör in Ihrem Herkunftsland her. Neben einem gewissen nationalen Handel in Ihrem Herkunftsland exportieren Sie den Autozubehör, wobei der mehrheitliche Anteil des Exports in die USA geht. Nun wollen Sie in den USA leben um den Absatz Ihrer Produkte hier zu managen. Dazu erhalten Sie das E-1 Visum. Auch hier gilt wieder, dass es keine festen Mindestsummen gibt, aber der Handel muss “substantiell” sein, sowohl vom Transaktionsvolumen (Anzahl der Warenbewegungen zwischen beiden Ländern) als auch vom Warenwert. Es sollte sich schon um einen regelmässigen Austausch von Waren im Werte von einigen zehntausend Dollar im Jahr handeln. Wichtig ist, dass die Produkte aus Ihrem Herkunftsland oder den USA sind. Die Produkte können nicht in Drittländern hergestellt oder dort verkauft werden: Wenn Sie in obigem Beispiel die Autozubehörteile nicht in Ihrem Herkunftsland, sondern in einem Drittland herstellen lassen, wird wahrscheinlich kein Visum erteilt werden. Dies sind Dinge, die wir im Einzelfall genau prüfen werden, wenn wir Sie beraten. Auch hier gilt wieder, dass Sie in erster Linie mit dem management des Handels beschäftigt sein sollten, nicht mit der Herstellung der Produkte oder Dienstleistungen. Leitende Angestellte und Spezialisten von E1/E2 Unternehmen Auch wenn Sie selbst nicht der Investor oder Händler sind, gibt es eine Möglichkeit mit einem E1 oder E2 Visum in den USA zu leben: Als angestellter Manager oder “executive,” sowie in bestimmten Fällen als “notwendiger Spezialist” können Sie ein solches Visum erhalten, wenn Sie die gleiche Nationalität besitzen wie der Eigentümer des Unternehmens und dieser ein E-Visum hat oder erhalten könnte. Das E-Visum kann in diesem Fall Vorteile gegenüber dem L-Visum oder dem H1-B Visum haben, vor allem dadurch, dass es zeitlich nicht begrenzt ist, und Sie nicht bereits vorher bei der ausländischen Firma angestellt sein müssen. Für alle E-1 und E-2 Visa gilt, dass die Ehepartner eine Arbeitserlaubnis erhalten können, während der Visainhaber selbst nicht anderweitig in den USA arbeiten darf. Auch die Kinder eines Visuminhabers dürfen nicht arbeiten. Ehepartner und minderjährige Kinder dürfen aber ebenfalls in den USA leben, solange das originale Visum gültig bleibt.
Die Investoren - Green Card (EB5) Ähnlich wie beim E-2 Visum wird hier eine Investition vorausgesetzt, und der Investor kann in den USA leben, um das Investment zu managen. Hier aber gelten Mindestsummen, die bei $ 500,000 beginnen. Ausserdem sind die wirtschaftlichen Anforderungen an das Unternehmen strenger, es muss zum Beispiel eine Mindestzahl an Arbeitsplätzen geschaffen werden. Dafür gibt es nach ein paar Jahren eine unbegrenzt gültige Aufenthaltserlaubnis und die Möglichkeit einen Antrag auf amerikanische Staatsbürgerschaft zu stellen. |
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Was wir für Sie tun können: -Wir pruefen Ihren business plan auf Konformität mit allen Anforderungen eines Visums -Wir beraten Sie auf einwanderungsrechtlichem Gebiet -Wir helfen Ihnen, alle notwendigen Dokumente zu besorgen -Wir stellen die Anträge für Sie oder Ihre Angestellten und bereiten Sie auf das Visuminterview vor
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