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The Law Offices of Wolf W. Kaufmann Southern California Immigration Attorney Telephone: (951) 710-3250 Email: info@wolfklaw.com Main office in Riverside - Serving clients worldwide |
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Firmenservice |
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Sie sind eine ausländische Firma und möchten: -eine Dependanz in den USA gründen -Mitarbeiter aus dem Ausland in ihre amerikanische Dependanz entsenden -Mitarbeiter in den USA tätig werden lassen, ohne dass Sie eine amerikanische Präsenz haben oder einrichten wollen -Mitarbeiter in Ihrer amerikanischen Dependanz anders positionieren, austauschen, dauerhaft anstellen etc. -Ihr amerikanisches Geschäft erweitern oder verändern In all diesen Fällen sind einwanderungsrechtliche Fragen involviert. Wir bieten Ihnen an, die gesamte Abwicklung dieser Fragen zu übernehmen: im Einzelfall oder als ständig ansprechbarer Partner (retained counsel). Wir arbeiten dabei gerne mit Ihrer Rechtsabteilung oder Ihren Wirtschafts- und Steueranwälten zusammen und wir sind Ihnen gerne behilflich, in den USA entsprechende Fachleute zu finden. In Zusammenarbeit mit Ihrer Personalabteilung werden wir Ihnen die für Ihren Bedarf günstigsten Lösungen für Ihre Mitarbeiterschaft präsentieren und die Abwicklung aller Formalitäten erledigen. In Fällen, in denen ein Doppelbesteuerungsabkommen oder ein Handelsabkommen zwischen den USA und dem Ausland existieren, bieten wir Ihnen entsprechend massgeschneiderte Lösungen an. Besonders in den Beziehungen zum deutschsprachigen Ausland existieren entsprechende Abkommen, die die vorhandene Bandbreite möglicher Visa erheblich erweitern (siehe auch unsere Seite über E-Visa). In erster Linie kommen für ausländische Firmen sowohl die permanente Aufenthaltserlaubnis (Green Card) für das Management und Fachkräfte als auch zeitlich befristete Aufenthaltserlaubnisse (L, E, J, B, H-1 und andere Visa) für das Management und die Mitarbeiter in Frage. Natürlich betreuen wir auch gerne die Familien Ihrer Mitarbeiter. Gegebenenfalls übernehmen wir auch spätere Anträge auf Veränderungen und Verlängerungen der Aufenthaltserlaubnis für Ihre Mitarbeiter. Sie sind eine Firma mit Sitz in den USA und möchten ausländische Mitarbeiter einstellen: Wir bieten Ihnen alle oben genannten Dienstleistungen an. Für Firmen mit Sitz in den USA bzw. mit Mehrheitseignern aus den USA kommen für die Einstellung von ausländischen Mitarbeitern hauptsächlich die permanente Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte und Management (Green Card) sowie die zeitlich befristete Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte (H-1B Visum) in Frage. In den meisten Fällen müssen zur Einstellung ausländischer Arbeitnehmer bestimmte arbeitsmarkttechnische Voraussetzungen erfüllt werden (Labor Certification oder Labor Conditions Application). In Zusammenarbeit mit Ihrer Personalabteilung übernehmen wir die komplette Abwicklung einer Petition für ausländische Mitarbeiter vom Beginn des recruitment bis zur Ausstellung der Visa. Gegebenenfalls übernehmen wir auch spätere Anträge auf Veränderungen und Verlängerungen der Aufenthaltserlaubnis für Ihre Mitarbeiter. Bestellen Sie uns zum ständigen Ansprechpartner (retained counsel) Sollte Ihre Firma mehr als zwei oder drei Mitarbeiter im Jahr in die USA entsenden oder sonstige einwanderungsrechtliche Angelegenheiten haben, lohnt es sich, unsere Firma zum “ständigen Ansprechpartner” (retained counsel) zu bestellen: Für einen Jahresbeitrag erhalten Sie einen Vorzugspreis für unsere anwaltliche Tätigkeit und Präferenz bei der Termingestaltung. Wir bieten Ihnen und Ihren Mitarbeitern unbegrenzte Beratung in allen einwanderungsrechtlichen Fragen und stehen den amerikanischen Behörden als Ansprechpartner für alle Angelegenheiten Ihrer Firma zur Verfügung. |
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