Wolf W. Kaufmann

Immigration

Southern California Immigration Attorney

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Touristen und

Geschäftsreisende

Befreiung von der Visumspflicht (Visa Waiver Program)

Staatsbürger Deutschlands und einiger anderer Staaten sind von der Pflicht zur Vorlage eines Besuchervisums befreit, wenn sie zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken in die USA reisen wollen und die sonstigen Voraussetzungen für ein B-Visum erfüllen. Diese werden anstatt vor der Reise vom Konsulat, bei der Einreise in die USA vom Grenzbeamten überprüft.

Im Unterschied zu einem B-Visum gibt es aber zwei wichtige Einschränkungen bei der visafreien Einreise: Der Aufenthalt in den USA ist auf maximal 90 Tage begrenzt und kann nicht verlängert werden und während dem Aufenthalt in den USA kann der Visumstatus in der Regel nicht gändert werden.

Besuchervisum (B1/B2)

Das Besuchervisum ist ein sehr vielseitiges Visum das erteilt wird für Reisen, die vor allem eines gemeinsam haben: sie dienen nicht der Erwerbstätigkeit in den USA. Um ein Besuchervisum zu bekommen muss man einen Antrag stellen, eine Gebühr bezahlen und vor allem zu einem persönlichen Interview im amerikanischen Konsulat erscheinen.

Welche Probleme können bei der Beantragung eines Visums oder bei der Einreise entstehen?

    In der Regel handelt es sich um ein Problem aus einem der beiden folgenden Bereiche:

    der Reisende ist von der Einreise auf grund bestimmter Merkmale ausgeschlossen (z.B. bestimmte Vorstrafen, früherer illegaler Aufenthalt in den USA etc.), oder

    der Reisende kann nicht überzeugend darlegen, dass er nicht die Absicht hat dauerhaft in den USA zu bleiben.

Was können wir im Fall einer Ablehnung für Sie tun?

Lehnt das Konsulat die Erteilung des Visums ab, gibt es Möglichkeiten, um eine Revision dieser Entscheidung zu bitten. Liegt ein gesetzlich definierter Hinderungsgrund vor, kann man auch eine Petition stellen, eine Ausnahme von der Ablehnung zu machen. In diesen Fällen können wir Sie vertreten und das Notwendige in die Wege leiten.

 

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