Wolf W. Kaufmann

Immigration

Southern California Immigration Attorney

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Arbeitsvisa

Neben der Green Card gibt es verschiedene Arbeitsvisa, die es erlauben, in den USA zu leben und zu arbeiten.

Das H1-B Visum für “professionals” ist sicherlich das bekannteste “Arbeitsvisum,” aber nicht das einzige. Allen Visa dieser Klasse ist eines gemeinsam: grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass der Ausländer irgendwann wieder die USA verlässt. In der Praxis ist das aber durchaus nicht der Fall, im Gegenteil: viele “Green Cards” werden an Bewerber vergeben, die bereits zuvor mit einem anderen Visum in den USA gelebt und gearbeitet haben. Daher ist auch für diejenigen, die beabsichtigen für immer in den USA zu leben ein Nichteinwanderervisum zumindest eine Option.

H-1B Visa werden an Personen mit “hochspezialisierter Berufsbildung oder Fähigkeit” vergeben. In der Praxis bedeutet dies, dass der Bewerber mindestens einen akademischen Grad besitzen muss, der dem amerikanischen “Bachelor” entspricht oder ähnlich qualifiziert sein muss. Zusätzlich muss auch der angestrebte Arbeitsplatz eine solche Qualifikation verlangen.

Der Arbeitgeber braucht nicht nachweisen, dass kein amerikanischer Arbeitnehmer für den Arbeitsplatz zur Verfügung stand, sondern nur, dass die Beschaäftigung des Ausländers keine negativen Folgen für bestehende Arbeitsverhältnisse hat.

H1-B Visa sind zahlenmässig und zeitlich begrenzt und binden den Inhaber an den Arbeitgeber, der das Visum beantragt hat. Es gibt aber die Möglichkeit, den Arbeitgeber zu wechseln, wenn der zukünftige ebenfalls den H1-B Prozess durchläuft.

    Bei vielen Inhabern von H1-B Visa besteht das Interesse, es in eine “Green Card” umzuwandeln. Wir beraten Sie in solchen Fällen gerne. Anders als oft behauptet wird ist diese Umwandlung aber keine “Routineangelegenheit”. 

Manager, leitende Angestellte und Spezialisten ausländischer Unternehmen

Das L-Visum ist für leitendes Personal oder Spezialisten die in den letzten drei Jahren mindestens ein Jahr bereits im Ausland für das Unternehmen gearbeitet haben und nun in den USA in der Niederlassung, Filiale etc. in leitender Funktion oder als Spezialist tätig werden sollen.

Eine ähnliche Möglichkeit bietet das E-Visum, für Führungskräfte oder Spezialisten, die für eine ausländische Firma in den USA arbeiten wollen.

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Ausserdem gibt es für zahlreiche Berufsgruppen Sonderregelungen und besondere Visaklassen, wie z.B. P, O, J etc. Zu diesen Berufsgruppen gehören unter anderen Ärzte, Krankenschwestern und -pfleger, Physiotherapeuten, Sportler, Künstler, Hochschullehrer und Wissenschaftler, aber auch Mode-Models, Journalisten, Schiffs- und Flugzeugbesatzungen, Mitarbeiter von Kirchen und religiösen Einrichtungen, Pfarrer und Priester etc.

Staatsbürger von Canada und Mexico geniessen besondere Erleichterungen unter einem trilateralen Abkommen. Staatsbürger anderer Länder wie den Philippinen aber sind oft besonderen zusätzlichen Beschränkungen unterworfen.

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